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Wir helfen Ihnen in der Corona-Krise!

Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Experten und unserem langjährigen Wissen in der aktuellen Krisensituation zur Seite.

Der direkte Draht zu uns: 08221/90040 oder sos@kalka.de

Wir bieten Ihnen:

Professionelle Desinfektionsreinigung

Professionelle keimreduzierende Unterhaltsreinigung (Büroreinigung, Reinigung im Handel, Gesundheitsbereich etc.)

Erstellung von Pandemie-, Hygiene- und Notfallplänen und dazugehörenden Maßnahmen

Zugangskontrollen und Personenvereinzelungen

Empfangsdienste und Regelungen

Notbewachung von Vermögensgegenständen

Kurzfristige Bewachung von leerstehenden/stillgelegten Gebäuden

Sicherheitsberatung

Reinigungsmittel & Geräte über unseren Onlinshop auf www.wir-in-guenzburg.de

Unser Team Experten-Team besteht aus staatl. gepr. Reinigungs- und Hygienetechniker, staatl. gepr. Desinfektoren, Werkschutzmeister (IHK), Sicherheitsmeister (VBG) und anderen erfahrenen Fachkräften und steht Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung.
 

 

 

Corona-Info


An dieser Stelle veröffentlichen wir unsere tagesaktuellen Updates im Rahmen der Corona-Krise:

11.12.2020

Info zur Weihnachtsplanung

Weihnachten steht vor der Tür und die 2.Welle der Corona-Pandemie ist in vollem Gange. Daher bitten wir Sie zum eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Kollegen, unseren Kunden und nicht zuletzt unseres Unternehmens auf folgende Regelungen zu achten und möglichst auf Reisen zu verzichten.

Jede Reise in und durch ein Risikogebiet ist bei der Rückkehr mit Quarantäne belegt.

Reisen Sie in oder durch ein Risikogebiet gilt folgendes:

Sie müssen sich bei Rückkehr direkt für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben und die Einreiseanmeldung ausfüllen. https://www.einreiseanmeldung.de 

-> gehen Sie nicht zur Arbeit und informieren Sie unsere Corona-Hotline: 08221/90040

Frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, darf ein Coronatest vorgenommen werden. Bei negativem Ergebnis kann die Entlassung aus der Quarantäne durch das Gesundheitsamt erfolgen. Ohne Test erfolgt die Entlassung nach 10 Tagen.

Wer dies nicht tut oder die Quarantäne nicht einhält, kann mit einer Geldbuße von bis zu fünfundzwanzigtausend Euro belegt werden.

Bei einer Reise in ein Risikogebiet nehmen Sie damit bewusst in Kauf, dass Sie in Quarantäne müssen. Daher erfolgt keine Lohnzahlung für diesen Zeitraum.

 

02.11.2020

Info zum Vorgehen bei Quarantäne

Erkrankung:

Sie haben Halsschmerzen, Schnupfen Heiserkeit: Bei leichten Erkältungsbeschwerden kann unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (Abstand – Händewaschen – Mund-Naseschutz-Maske) weitergearbeitet werden. Wenn Sie Fieber bekommen, Husten oder Kurzatmigkeit

-> Rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt an oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel: 116 117

->gehen Sie nicht zur Arbeit und informieren Sie unsere Corona-Hotlline: 08221/90040

Sie hatten in den letzten 10 Tagen Kontakt mit einer Corona positiv getesteten Person und/oder Grippe-Symptome (Husten, Kopfschmerzen, Fieber über 38° C, Geschmacksverlust) 

-> Rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt an oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel: 116 117  

 ->gehen Sie nicht zur Arbeit und informieren Sie unsere Corona-Hotlline: 08221/90040 

 

Einreise aus einem Risikogebiet  

Halten Sie sich länger als 24 Stunden in einem vom RKI als Risikogebiet eingestuften Land auf, dann gilt folgendes:

->Häusliche Quarantäne für Ein-und Rückreisende: Sie müssen sich bei Rückkehr direkt in häusliche Quarantäne begeben, die häusliche Quarantäne ist für eine Dauer von zehn Tagen nach der Einreise einzuhalten. Besuch von Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, ist untersagt.

-> Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Das amtlich vorgegebene Online-Formular finden Sie unter https://www.einreiseanmeldung.de 
Sollten Sie dies nicht tun machen Sie sich strafbar. 

->gehen Sie nicht zur Arbeit und informieren Sie unsere Corona-Hotlline: 08221/90040

Verkürzung der Quarantänedauer ist möglich: 

Die häusliche Quarantäne kann frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Der Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.

Kontaktperson 1. Grades 

Sie hatten engen Kontakt mit einer Person die Corona hat (Positiv getestet ist) 

  • Enger Kontakt heißt:  
  • Sie hatten länger als 15 Minuten Kontakt ohne 1,5 Meter Abstand & ohne Maske ( z.B. Zusammen an einem Tisch/ im Auto)
  • Sie wohnen zusammen 
  • auf eine Party/Feier in einem schlecht gelüfteten Raum 
  • Sie erhalten von Ihrem zuständigen Landratsamt/ Gesundheitsbehörde eine Quarantänanordnung und dürfen erst nach Freigabe des Gesundheitsamtes Ihre Wohnung wieder verlassen. 

->gehen Sie nicht zur Arbeit und informieren Sie unsere Corona-Hotlline: 08221/90040 

Für die Zeit der Quarantäne steht Ihnen eine Ausgleichszahlung gemäß §56 Infektionsschutzgesetz zu. Die Ihr Arbeitgeber für Sie beantragt, daher bitte die Anordnung umgehend an die Personalabteilung senden. Sie benötigen keine Krankschreibung! 

Betreuende Person einer Kontaktperson 1. Grades 

Sollten Sie ein Kind (bis Grundschulalter) betreuen oder eine Person die nicht fähig ist alleine für sich zu sorgen. Dann muss im Quarantäne Fall eine betreuende Person mit in Quarantäne.  

Hier erfolgt ebenfalls eine Anordnung des Gesundheitsamtes, Sie dürfen erst nach Freigabe des Gesundheitsamtes Ihre Wohnung wieder verlassen. 

 ->gehen Sie nicht zur Arbeit und informieren Sie unsere Corona-Hotlline: 08221/90040 

Für die Zeit der Quarantäne steht Ihnen eine Ausgleichszahlung gemäß §56 Infektionsschutzgesetz zu. Die Ihr Arbeitgeber für Sie beantragt, daher bitte die Anordnung umgehend an die Personalabteilung senden. Sie benötigen keine Krankschreibung!

Achtung: Man kann nur durch die Gesundheitsbehörde unter Quarantäne gestellt werden. Dies ist eine offizielle, behördlich Information. Meist ein Anruf + ein behördliches Dokument. 

Das Dokument (Quarantäneanordnung) führt dazu, dass die Lohnfortzahlung gewährleistet ist. Ausnahme: Eigenes Verschulden der Quarantäne durch grob fahrlässiges/ strafbares Verhalten ( z.B. „Corona-Party“, Reisen in Corona-Risiko-Gebiete etc.) 

Sollten Sie innerhalb der letzten 10 Tage mit einer positiv getesteten Person Kontakt gehabt haben oder mit einer Person in Quarantäne zusammenleben, jedoch selbst keine Quarantäneanordnung vom Amt erhalten haben, dann dürfen Sie weiterhin arbeiten. Befolgen Sie unbedingt die AHA Regeln wie im Folgenden beschrieben.

-> Umgehende Information an unsere Corona Hotline: 08221/90040 

 

Schutz vor Corona & Quarantäne: Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Abstand ist wichtig! 

Ob in der Arbeit oder Privat, achten Sie auf Abstand, mindestens 1,5 Meter Vermeiden Sie Körperkontakt: Handschütteln und Umarmungen soweit wie möglich. 
Direkten Kontakt mit Fremden auf max. 10 Minuten beschränken. Auch in den Pausen!

Mund-Nase-Schutz (MNS):  
wenn Sie mit anderen Personen zusammenkommen tragen Sie immer eine „Maske“  

Ausnahme im Freien oder gut belüfteten Räumen, wenn Sie mehr als 1,5 Meter Abstand haben.

Händewaschen:  
bei Betreten eines Objektes und vor dem Verlassen: Hände mit Seife waschen (mindestens 30 Sekunden).  
Bevor Sie etwas essen immer die Hände waschen! 

Sollte es keine Möglichkeit zum Händewaschen geben, dann desinfizieren Sie sich die Hände.

Lüften!  
Ob am Arbeitsort oder privat, wenn wir Besuch haben oder einen andere Arbeitsort betreten: regelmäßig Fenster für 3-10 Minuten ganz öffnen.  (Nicht dauerlüften/Kipp, besser regelmäßig Fenster auf!) 

 

07.07.2020

Urlaubsregelung

Die Pandemie ist weltweit noch nicht eingedämmt! Daher bitten wir Sie zum eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Kollegen, unsere Kunden und nicht zuletzt unseres Unternehmens auf folgende Regelungen zu achten!

Es müssen alle Urlaube mit dem neuen Urlaubsantrag unter Angabe des Reiseziels (Land, Region) beantragt werden. Eine Genehmigung kann nur mit schriftlichem Antrag über das Formular „Urlaubsantrag 2020-03“ (Stand 2020-03) erteilt werden.“ 

Vor Antritt des Urlaubs muss in der Personalabteilung ein vollständig ausgefüllter und vom Vorgesetzten unterschriebener (freigegebener) Urlaubsantrag vorliegen.

Kurzfristige Urlaubstage (z.B. Erkrankung Kind, kurzfristiger Arztbesuch etc.) sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie können in Rücksprache mit dem Objekt-/Einsatzleiter zur Not auch ohne Ausgefüllten Antrag gewährt werden. Diese Anträge müssen ebenfalls bis zur Abrechnung im Original der Personalabteilung nachgereicht werden.

Ohne in der Personalabteilung vorliegendem, vollständig ausgefüllten und vom Vorgesetzten freigegebenen Urlaubsantrag gilt Ihr Urlaub als nich genehmigt.

 

05.05.2020

 

Das RKI meldet positive Zahlen und unser bayerischer Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute einen weitreichenden Fahrplan für schrittweise Erleichterungen der aktuellen Einschränkungen verkündet: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/  

Dies haben wir dem disziplinierten Verhalten der Bevölkerung und somit auch Ihnen zu verdanken. Dankeschön!

 

Trotz allen positiven Nachrichten gibt es noch keinen Impfstoff und keine wirksame Medizin gegen den Corona-Virus. Deshalb müssen wir weiter diszipliniert sein und die Auflagen einhalten. Ansonsten werden wir sehr schnell wieder eingeschränkt und das will keiner von uns.

 

Dies bedeutet im speziellen für unser Miteinander innerhalb der KALKA-Familie:

  1. Hygieneabstand min. 1,5 Meter einhalten (da wo nicht möglich Mund-Naseschutz tragen)
  2. Husten und Niesen in die Armbeuge
  3. Regelmäßig und gründlich Händewaschen (min. 30 Sekunden) und Handdesinfektion
  4. Regelmäßiges Lüften der Büros
  5. Wir werden an kritischen Arbeitsplätzen in der Verwaltung einen Tröpfchen-/Spuckschutz aufstellen
  6. Zutrittsregelung Notrufzentrale einhalten: Nur Berechtigte und diese auch nur so lange wie unbedingt nötig (siehe Anlage)

 

Nochmal an dieser Stelle unseren herzlichen Dank für ihr Verständnis und die Einhaltung der Maßnahmen.

…und DURCHHALTEN!!!

 

28.04.2020

Tag des Arbeitsschutzes!
Unsere "Community-Masken" sind eingetroffen und werden ab heute an die Mitarbeiter von uns verteilt, welche bei der Arbeit mit anderen Personen in Kontakt kommen und dabei den Sicherheitabstand nicht einhalten können.

Natürlich haben wir uns im Weiteren dazu Gedanken gemacht und folgende Regeln aufgestellt:

1. Das Tragen von Masken ist während der Arbeitszeit verpflichtend, wenn die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird.
Es dürfen gerne auch persönliche Masken verwendet werden, die Ausgabe der Masken von seiten KALKA soll lediglich eine Unterstützung darstellen. Es besteht kein Zwang oder eine Vorgabe unsere Masken zu verwenden. Aber eine Pflicht zum Tragen einer Maske, bei Unterschreitung des Sicherheitsabstands!
Die Masken werden, wenn sie kaputt gehen oder stark verschmutzt sind alt gegen neu getauscht.

2. Hinweise zum Tragen der Maske
Die Maske muss nur bei unmittelbarem persönlichen Kontakt getragen werden, wenn ein Abstand zu Kollegen, Kunden oder anderen Personen von min 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Die Maske entbindet grundsätzlich weder von den geltenden Abstandregeln.
V.A. beim Niesen & Husten bitte entsprechen Abstand nehmen.
Generell trotz Masken soweit möglich den Abstand von 1,5 -2 m einhalten.
Die Abstandregeln gelten auch für (Raucher-)Pausen wir bitten Sie zu Ihrem eigenen Schutz darauf zu achten.
Die Masken sollten grundsätzlich nie länger als 8 Stunden am Stück getragen werden und müssen dann oder wenn sie durchfeuchtet sind gewechselt werden. Sie bieten dann keinen Schutz mehr für die Umgebung.
Nach Beendigung der Arbeit Maske abnehmen und danach bitte vor Verlassen der Arbeitsstelle / des Objekts Hände gründlich mit Seife reinigen, oder wenn dies nicht möglich ist desinfizieren.

3. Autofahren & Maske:
Der Autolenker/-fahrer sollte grundsätzlich vom Tragen einer Maske absehen.
Laut StVO ist vorgeschrieben, dass der Fahrer erkenntlich sein muss.
In Baden-Württemberg ist daher dem Fahrer das Tragen der Maske verboten. Laut Bayerischen Innenministerium darf der Fahrer eine Maske tragen, wenn er trotzdem erkenntlich ist. (Das ist dann wieder Auslegungssache des Beamten…)
Wir haben daher folgende Regelung getroffen:
Wer allein im Autositzt trägt keine Maske.
Im Arbeitsumfeld war und ist das Teilen eines Autos mit haushaltsfremden Personen erlaubt, aber mit Abstand.
Hier gilt folgende Regelung:
Der Beifahrersitz ist somit für haushaltsfremde Personen gesperrt. Mitfahrer müssen auf dem Rücksitz platznehmen. Wenn man zu 2. im Autofährt, dann sitzt die 2. Person auf dem „Beifahrer“-Rücksitz.
Zu dritt: Die Mitfahrer hinten auf den äußeren Sitzen.
In den Fahrzeugen, die nur Vordersitze haben ist der größtmögliche Abstand zu wahren.
Die Mitfahrer tragen im Auto Maske, der Fahrer selbst nicht.

4. Pflegeanleitung für waschbare Comunity-Masken:
a. Aufgrund unserer persönliche Bakterienlast und allgemeiner Luftverschmutzung etc., ist es sinnvoll die Maske regelmäßig (nach ca. 8 Stunden Tragezeit) auszuwaschen und über 60° zu erhitzen.
Wenn möglich in der Waschmaschine bei 60 ° und gut trocknen.
Oder von Hand waschen, danach die Maske trockenbügeln oder im Backofen bei 70° trocknen lassen.
b. Zwischen den Wäschen nach dem Tragen die Maske immer gut trocknen und lüften.

Halten Sie bitte trotz Allem nach wie vor Abstand, halten Sie sich an die Nies- und Hust-Hygiene, Waschen sie regelmäßig die Hände und fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht.

Vielen Dank & bleiben Sie gesund!

 

24.04.2020

Die aktuelle Situation stimmt vorsichtig positiv. Die Infektionszahlen gehen zurück und wir erfahren aktuell erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen.

Ab Montag herrscht eine Maskenpflicht, wenn wir zum Einkaufen gehen oder uns in öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen. Der Virus und gewisse Einschränkungen werden uns noch eine längere Zeit begleiten und zwar so lange bis eine Impfung oder wirksame Medikamente gefunden sind. Denn so lange dies nicht der Fall ist, werden die Infektionszahlen wieder ansteigen wenn wir uns nicht an die Abstands- und Hygienegebote halten.

Wir bitten dafür um Verständnis und möchten Sie auch bitten zu unser Aller Wohl sich an die Vorgaben zu halten.

Die Vorgaben und Maßnahmen sind uns oft nicht einleuchtend oder wenig nachvollziehbar. Wenn man jedoch die Eigenschaften des Coronavirus berücksichtigt, wird das verständlicher und wir können unser Verhalten selber besser einordnen und anpassen. Daher hat unser Geschäftsführer Christian Flemisch im Folgenden eine kurze Zusammenfassung vorbereitet, die uns COVID 19 vereinfacht erklärt.

Sars-Cov-2 der aktuelle Corona-Virus ist ein sogenannter behüllter Virus. Er besteht aus einem Erbgutstrang (RNA-Genom) welcher von einer Fettschicht (Lipidschicht/ Membrane) umhüllt ist.

Ein Virus lebt nicht! Es kann sich somit nicht selbständig vermehren oder bewegen. Zur Vermehrung muss es in eine Zelle eindringen.

Um uns krank zu machen muss da Erbgut in passende Wirtszellen (im Fall des Coronavirus – Zellen der Schleimhäute) eingebracht werden. Dies funktioniert vereinfacht gesagt, über die „Stachel“ der Fetthülle.
Dieser Stachel dockt an der passsenden Zelle an und „impft“ das Erbgut des Virus in unsere Zelle. Dann wird der Virus dort vermehrt und wir werden krank.
Dazu muss der Virus aber auch zuerst an unserer körpereigenen Abwehr vorbei. Daher wird uns in der Regel auch kein einzelner Virus krank machen, sondern wir müssen einer höheren Belastung ausgesetzt sein (sog. Viruslast). Durch eine erhöhte Viruslast steigt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion.

Der Virus kann sich nur über seine Stacheln mit unseren Zellen verbinden. Das bedeutet, sind diese nicht mehr vorhanden, ist das Erbgut zwar noch da, kann aber nicht mehr schaden und das Virus ist somit nicht mehr aktiv.

Da der Virus nicht lebt, kann er sich nicht selbst vermehren.  Dies bedeutet auch, dass ein Virus nur in der Menge auf einer Oberfläche zu finden ist, in der es aufgebracht wurde. Es kann sich hier nicht vermehren, sondern wird in den ersten Stunden durch austrocknen der Fettschicht meist inaktiviert.

Wir können diese Austrocknung aber auch beschleunigen oder die Virusoberfläche (Fetthülle) beschädigen, um das Virus unschädlich zu machen. Dies geht am besten über fettlösende Substanzen wie Tenside (z.B. Flächendesinfektionsmittel/Seife) oder Alkohole (z.B. Handdesinfektionsmittel).

Für die Oberflächenreinigung ist Alkohol (welcher über 80% haben muss) wegen der entstehenden Dämpfe schlecht geeignet, daher verwenden wir fettlösende/tensidhaltige Reinigungsmittel (Spülmittel/ Öl-Fettlöser). Ebenso sind hohe Säuregrade für den Virus schädlich. Unsere Sanitärreiniger sind hier ideal, da auf pH-Wert 1 eingestellt und tensidhaltig.

Ebenso kann das Virus mit einem Microfaser-Tuch von der Oberfläche entfernt werden.
Der Virus trocknet ohne ideales Umfeld aus. Daher mag er keine Trockenheit und Hitze.

Was bedeutet das für unseren persönlichen Schutz:

Abstand ist das oberste Gebot, im direkten Kontakt mit erkrankten Personen bekommen wir ungefiltert den Virus ab, wir atmen ihn ein und er kommt direkt an die idealen Wirtszellen. Ab einer bestimmten Menge ist hier unser Immunsystem machtlos und wir werden erkranken.

Daher ist auch das Thema Mundschutz, ein zum jetzigen Zeitpunkt richtiger Schritt. Wenn alle diesen Mund-/Naseschutz im näheren Kontakt tragen schützen wir uns gegenseitig, da wir unsere „Tröpfchen“ bei uns behalten.
Der Mundschutz ersetzt aber nur wenig den Abstand und schon gar nicht die Hust- und Nies-Hygiene.

Bitte husten und niesen Sie nach wie vor in die Armbeuge, halten Sie möglichst 2 Meter Abstand und wo dieser unterschritten wird nutzen Sie aus Höflichkeit eine sog. Comunity-Maske. Die sie regelmäßig (nach ca. 4 Nutzungsstunden) reinigen.

Regelmäßiges Händewaschen und allgemeine Hygiene sind natürlich ein fester Bestandteil unseres Lebens.

Wir werden zum Beginn der nächsten Woche auch bei uns im Haus noch weiter Hygienevorgaben einführen. Auch haben wir MNS-Masken besorgt, welche wir ab Montag an unserer Mitarbeiter ausgeben werden die während der Arbeit persönliche Kontakte haben.
Auch hier ist es so, die Masken müssen nicht fortwährend getragen werden, sondern nur im direkten Kontakt mit anderen Personen wenn die Gefähr besteht, dass die 2 Meter unterschritten werden.

Weiter Informationen hierzu folgen zum Beginn der Kommenden Woche.

 

17.04.2020:

Lockerung der Auflagen für Handel und Dienstleistung:
Hygieneplanung und Pandemieplanung sind unsere Spezialität. Wir sind hierfür ausgebildet. Staatlich geprüfte Desinfektor und Werkschutzmeister VBG + IHK & Sicherheitsfachkräfte (Sifa, Siko + Sibe) stehen in unseren Reihen zur Verfügung um Sie zu beraten und zu unterstützen.

Wir unterstützen Sie außerdem gerne durch unsere Dienstleistungen bei der Umsetzung der Vorgaben, wie Erstellung von Hygieneplänen und Besucherstromverwaltung, Einlasskontrolle und Hygienereinigung / Desinfektionsreinigung.

Ebenso stellen wir Ihnen gerne unser Lieferantennetzwerk zur Verfügung um Sie bei der Beschaffung bestmöglich zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an sos@kalka.de oder kontaktieren Sie uns unter 08221/90040.

 

 

02.04.2020:

Maskenpflicht (?), Mund-Nase-Schutz(MNS), wie gehen wir damit um?

Sehr geehrte Mitarbeiter und Kunden,

mehrfach erhalten wir aktuell Anfragen bezüglich dem Tragen von Masken.
Grundsätzlich sehen wir momentan von der Ausgabe von Masken ab!

In Zeiten, in denen der Schutz von Risikogruppen durch Mangel an Masken nicht gewährleistet ist, Krankenhäuser und Ärzte nicht genügend Schutzausrüstung erhalten, müssen wir unsere Masken (FFP 2 und 3) ressourcenschonend für unsere Desinfektionsreinigungen zurückhalten und verwenden.
Unser staatlich geprüfter Desinfektor entscheidet über den Einsatz und schult unsere Mitarbeiter bezüglich der Verwendung der Schutzkleidung.
Auch Mund-Nase-Schutz (Chirurgen-Masken) geben wir aktuell nicht aus (auch diese sind Mangelware).
Sie bieten keinen Schutz für den Träger und führen ggf. zu falschverstandener Sicherheit.
Nähere Informationen hierzu können Sie dem verlinkten Artikel entnehmen.
Augsburger-Allgemeine vom 02.04.2020: Können-Masken-wirklich-vor-Corona-schützen

Wir haben alle Mitarbeiter in den allgemeinen Hygienemaßnahmen geschult und bitten darum sich an diese Vorgaben zu halten.
Abstand und Händewaschen ist der beste Schutz!
Der Schutz von Risikogruppen geht vor, wir unterstützen damit unser System. Klinisch taugliche Masken und MNS gehören in Profi-Hände für den gezielten Einsatz!
 

26.03.2020:

Nach wie vor sorgt das Thema Infektionsrisiko und -wege für große Verunsicherung.

Wir haben uns heute mit diesem Thema befasst und ein Informationsvideo des NDR-Ratgeber zum Ansteckungsrisiko und -weg des Corona-Virus gefunden. 6 Minuten die sich lohnen!

https://www.youtube.com/watch?v=4NflFYed8Ps

Grundsätzlich gilt: Das wichtigste bei Umgang mit Papieren, Dokumenten und Oberflächen ist die Handhygiene.

Bitte waschen Sie sich regelmäßig die Hände!
Wenn Sie im Außendienst sind und hierzu keine Möglichkeit besteht dann verwenden Sie Desinfektionsmittel
.
Wenn Sie unsere Firma betreten waschen Sie bitte die Hände vor Arbeitsantritt und verwenden sie ggf. das bereit gestellte Desinfektionsmittel.

Bevor Sie etwas essen, waschen Sie sich die Hände!

Nerven Nahrung ist aktuell sehr wichtig. Bitte reichen Sie keine losen Süßigkeiten mehr zum allgemeinen Verzehr. Einzel-verpackte Süßigkeiten stellen hier kein Problem dar ( z.B. Bonbons, Schokolädchen, Kinderschokolade, kleine Gummibärchenpackungen, Kaubonbons oder ähnliches).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!
 

25.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute geht die Corona-Info auf unserer Homepage an den Start.
Aktuell finden Sie hier unsere Info-Updates sowie in 15 Sprachen die Informationen und praktischen Hinweise zum Corona-Virus des Ehthno-Medizinischen Zentrums e.V.
Diese Broschüren können Sie hier als Pdf herunterladen. Klicken Sie einfach auf die jeweilige Sprache.

Informationen und praktische Hinweise zum Corona-Virus
Klicken Sie auf die gewünscht Sprache:
Quelle:Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.

Deutsch
Englisch
Russisch
Türkisch
Italienisch
Polnisch
Serb/Kroat./Bosn.
Arabisch
Kurdisch
Griechisch
Französisch
Spanisch
Chinesisch
Paschtu
Farsi

Wir hoffen hiermit unseren Mitarbeitern und allen Interessierten mit verlässlichen Informationen weiterhelfen zu können und werden das Angebot noch weiter ausbauen.
In Kürze werden Sie hier weiter Hinweise zu unseren eigenen Maßnahmen sowie weitere nützliche, von unserem Experten-Team geprüfte Informationen finden.
Unser Team besteht aus: staatl. gepr. Reinigungs- und Hygienetechniker, staatl. gepr. Desinfektoren, Werkschutzmeister (IHK), Sicherheitsmeister (VBG) und anderen erfahrenen Fachkräften.

Wir hoffen Sie damit unterstützen zu können und die allgemeine Auklärung zu fördern.

 

20.03.2020:

Sehr geehrte Mitarbeiter,
heute sind in Bayern und Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen in Kraft gesetzt worden.
Das wichtige für uns: Der Weg zur Arbeit ist nicht eingeschränkt!
Sie benötigen aktuell KEINE schriftliche Bestätigung von uns als Ihrem Arbeitgeber.

Bei Kontrollen auf Ihrem Arbeitsweg können Sie Ihre Beschäftigung bei uns als Grund angeben. Sollte es zu Nachfragen kommen, verweisen Sie bitte auf unsere Zentrale (08221/90040). Wir werden gerne weitere Fragen für Sie klären. Wir leiten das Nötige in die Wege.

Wir bitten Sie sich an die Vorgaben zu halten:
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft – dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.
V.a. halten Sie Abstand (1,50m) und waschen Sie sich regelmäßig & gründlich die Hände.
Achten Sie auf sich und auf Ihre Gesundheit, denn Sie sind uns wichtig!

Gemeinsam werden wir diese Situation durchstehen, für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Vorgesetzten gerne zur Verfügung.

Bitte teilen Sie diesen Post und informieren Sie Ihre Kollegen!

Gemeinsam machen wir das Unmögliche möglich! 💪

 

 

19:03.2020:

Heute möchten wir uns bei unseren Helden bedanken 🦸‍♀️🦸‍♂️, unseren Mitarbeitern🦸‍♀️🦸‍♂️!
In der letzten Woche hat sich für uns Alle sehr viel verändert und wir bedanken uns, dass unsere Mitarbeiter einen kühlen Kopf bewahren und so toll mit anpacken. Unsere Außendienstmitarbeiter, Reinigungskräfte und Sicherheitsmitarbeiter können kein Homeoffice machen. Wir müssen nach draußen zu unseren Kunden und für deren Sicherheit sorgen! Wir reinigen hygienisch, desinifizieren wo nötig und helfen so vor Infektionen zu schützen. Wir regeln Besucherströme, machen Zutrittskontrollen und bewachen geschlossene Unternehmen und Läden.
Wir tragen dazu bei, dass Ihr Euch in der heutigen Zeit möglichst sicher fühlt.
Dafür herzlichen Dank an unsere Helden🦸‍♀️🦸‍♂️ in Schürze/Latzhose und Uniform! ❤️🥇🏆

Wir versuchen mit höchster Flexibilität auf Kundenwünsche zu reagieren, aber wir bitten zu beachten, hinter unseren Dienstleistungsverträgen stecken immer Menschen, bitte liebe Kunden geht damit nicht zu achtlos um.

Passt auf Euch auf und haltet Euch an die Hygieneregeln 💦👏💦, so dass wir alle Gesund durch diese Zeit kommen. Gemeinsam nehmen wir dieses Herausforderung an und wir sind uns sicher, dass wir mit so einem tollen Team das Unmögliche möglich machen!💪

 

18.03.2020:

Sehr geehrte Kunden,

aus gegebene Anlass möchten wir Sie auf folgendes Hinweisen:
Wir haben geltende Dienstleistungsverträge, welche auch weiterhin Ihre Gülitgkeit bewahren.
Gerne stehen wir zur Verfügung um gemeinsame Wege in dieser schwierigen Situation zu finden. Bitte wenden Sie sich ggf. an sos@kalka.de oder kontaktieren Sie unsere Zentrale unter: 08221/90040, so dass wir dies partnerschaftlich angehen können.
Sie müssen uns kontaktieren und die Situation mit uns abstimmen eine reines "Wegschicken der Reinigungskraft" oder Info "Wir haben geschlossen" oder "Wir brauchen keine Reiningung" ist nicht Vertragskonform und wird von uns nicht akzeptiert! Hierauf haben wir schriftlich hingewiesen !
Unsere Verträge laufen in diesem Fall unverändert weiter, wir bieten unsere Dienstleistung weiter an und wir werden die entsprechenden Monatspauschalen verrechnen.

 

 

 

17.03.2020:

Sehr geehrte Kunden und Mitarbeiter,

wir bauen unsere digitalen Inforamtionswege aus!

Hier auf unserer Homepage werden wir Ihnen aktuelle Informationen rund um Corona/Covid19/SarsCov2, unsere Maßnahmen und allgemeine Informationen zur Verfügung stellen.

Im Weiteren werden wir Facebook als direkten und kurzfristigen Informationskanal nutzen. Liken Sie uns unter www.facebook.de/KALKA.de. Bitte machen Sie auch Ihre Kollegen auf diese Seite aufmerksam!

Bei Fragen und Informationsbedarf können Sie sich über den Facebook-Messenger mit uns in Verbindung setzen oder schreiben Sie eine Email an: sos@kalka.de
In dringenden oder Notfällen steht Ihnen unsere 24-Stunden besetzte Notruf- und Serviceleitstelle unter 08221/90040 zur Verfügung.
Wir haben hier Maßnahmen und Abläufe hinterlegt, damit wir Ihnen kurzfristig und zu jeder Zeit zur Seite stehen können.

Diese ernste Situation werden wir nur in partnerschaftlicher Zusammenarbeit meistern können. Wir bedanken uns für Ihr Verstädnis und Vertrauen und werden versuchen diese Krise gemeinsam durchzustehen!

Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Experten und unserem langjährigen Wissen beratend zur Verfügung. Bei Interesse an unserer Beratungsdienstleistung unterstützen wir sie gerne bei der Erstellung von Pandemie-, Hygiene- und Notfallplänen und dazugehörenden Maßnahmen. Unser Team besteht u.a. aus: staatl. gepr. Reinigungs- und Hygienetechniker, staatl. gepr. Desinfektor, Werkschutzmeister (IHK), Sicherheitsmeister (VBG) und anderen erfahrenen Fachkräften.